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Förderung der Fließgewässerentwicklung

Förderung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)


Unsere Leistungen

Neben der finanziellen Förderung unterstützen wir Sie gerne bei der Entwicklung und Planung Ihres Vorhabens. Zögern Sie nicht, uns frühzeitig anzusprechen.

Um sicherzustellen, dass bereits bei der Erstellung Ihrer Projektskizze (Maßnahmenblatt) alle fachlichen Anforderungen berücksichtigt werden, empfehlen wir, die Fachkompetenz des NLWKN frühzeitig in Ihre Planungen einzubeziehen. Wenden Sie sich hierfür gerne an die unten aufgeführten regionalen Ansprechpersonen sowie direkt an die Ihnen bekannten Biologinnen und Biologen des NLWKN.

Die regionalen Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte der Liste der Ansprechpersonen.

Aktueller Hinweis für 2025:

Die Förderung findet im Rahmen der EU-Förderperiode KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, regionale Akteur:innen) statt.

Ab sofort läuft das Vorverfahren zur Einreichung von Maßnahmenblättern für Vorhaben, die ab 2026 umgesetzt werden sollen.

Im Rahmen des Vorverfahrens können Sie das ausgefüllte Maßnahmenblatt (=Projektskizze) bis 16. Oktober 2025 bei den regionalen Ansprechpersonen per E-Mail oder Post einreichen.

Aus den eingereichten Maßnahmenblättern werden dann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach landesweiter Prioritätensetzung die förderfähigen und förderwürdigen Vorhaben ausgewählt und in das Bauprogramm aufgenommen. Für diese ausgewählten Vorhaben werden Sie dann zur konkreten Antragstellung beraten. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2026 erfolgen.

Auf einen Blick

Sie möchten ein Vorhaben zur naturnahen Entwicklung von Niedersächsischen Fließgewässern und deren Gewässerumfeld umsetzten, um die Gewässerqualität in ökologischer als auch chemischer Hinsicht zu verbessern oder zu erhalten?
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • 100 % Förderung (Vollfinanzierung)
  • 95 % Förderung für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie im Link-Bereich rechts.

Was fördern wir?

  • Naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich
  • Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen
  • Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren

Gefördert werden zudem Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Dazu gehören unter anderem Planungen, Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Grundstückserwerb und externes Projektmanagement.
Auch die Förderung reiner Planungs-/Grunderwerbsvorhaben ist möglich.
Eine verbindliche und vollständige Aufzählung ist in der Förderrichtlinie zu finden.

Was förden wir nicht?

  • Vorhaben, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, beispielsweise verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen
  • Vorhaben, für die bereits eine Förderung aus anderen Finanzierungsquellen erfolgt (Ausschluss der Doppelfinanzierung)

Wen fördern wir?

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse
  • Natürliche Personen
  • Personengesellschaften

NLWKN
Informationen und Formulare zu Förderung der Fließgewässerentwicklung

(nicht vollständig barrierefrei)

  Maßnahmenblatt für NEOG Vorhaben (Stand 06/2025)
(PDF, 0,62 MB)

  Merkblatt Grunderwerb FGE
(PDF, 0,02 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.06.2025

Ansprechpartner/in:
Herr Johannes Leicht

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-247

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