Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope, Obstbaumwiesen und -weiden
Planung und Umsetzung
Einflüsse wie Grünlandumbruch, Entwässerung, starke Düngung oder intensive Bodenbearbeitungsmethoden haben zu einer stetigen Abnahme dieser relativ artenreichen, bunt blühenden und wertvollen Grünlandflächen in Niedersachsen geführt, die weiter voranschreitet.
Durch die Aufnahme der genannten Biotope in § 24 NNatSchG seit dem 01.01.2021 sowie in § 30 BNatSchG seit dem 01.03.2022 (Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen) ist ein großer Schritt zum wirksamen Schutz des wertvollen Grünlands getan.
Zur Umsetzung der Gesetzesänderung werden zunächst Daten zu den gesetzlich geschützten Grünlandbiotopen erhoben. Diese Aufgabe wurde dem NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz übertragen. Im Zeitraum von 2021 bis 2027 erfolgt damit eine landesweite Erfassung des mesophilen Grünlands, des sonstigen artenreichen Feucht- und Nassgrünlands sowie der Obstbaumwiesen und -weiden. Der Fokus liegt dabei auf größeren zusammenhängenden Flächen außerhalb der FFH-Gebiete, da durch die Basiserfassung bereits Daten zu Biotoptypen in FFH-Gebieten vorliegen.
Die Kartierergebnisse dienen anschließend als Grundlage für die Benachrichtigung der Eigentümer/innen und Bewirtschafter/innen durch die unteren Naturschutzbehörden über die Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope.
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter selbst können bei wesentlichen Erschwernissen oder Beschränkungen bei der wirtschaftlichen Nutzung im Rahmen des Erweiterten Erschwernisausgleichs (EEA) Ausgleichzahlungen auf Antrag erhalten. Der Erweiterte Erschwernisausgleich kann elektronisch über Agrarförderung Niedersachsen Digital (ANDI) gestellt werden.
Seit 2022 wurden fünf europaweite Vergabeverfahren zur umfangreichen Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope sowie der Obstbaumwiesen und -weiden durchgeführt. Dabei konnten 49 Kartieraufträge in 27 Landkreisen, Städten und der Region Hannover an Kartierbüros vergeben werden. Die Gesamtuntersuchungsfläche beträgt bisher circa 38.600 ha.
Für die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Peine und Verden sowie die Stadt Hameln sind die Kartierungen bereits abgeschlossen. In weiteren 22 Landkreisen, Städten und Regionen laufen die Kartierungen derzeit. Diese werden überwiegend von beauftragten Fachbüros durchgeführt, in geringem Umfang aber auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des NLWKN-Biotopschutz. Zur Qualitätssicherung ist eine intensive Betreuung der Büros durch den NLWKN erforderlich, was die Durchführung von Abstimmungsterminen im Gelände beinhaltet.
Es gibt noch einiges zu tun - weitere Kartierkulissen sind in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden der betreffenden Landkreise und Städte in Bearbeitung und werden in den kommenden Jahren öffentlich ausgeschrieben.
Lassen Sie uns gemeinsam den Weg gestalten.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Christina Weiß / Marisa Wolf
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511/3034-3112 / -3162